FAQ FA Fokussierter Ultraschall (Fokussierte Sonografie)

Die Grundlage für die Schaffung eines Fähigkeitsausweises (FA) für fokussierte
Sonografie ist der Umstand, dass der Ultraschall zunehmend zu einer klinischen
Untersuchungsmethode geworden ist, welche schonend und zeitsparend helfen soll,
die diagnostischen und therapeutischen Weichen zu stellen. Ein solcher FA POCUS
(point of care ultrasound) wurde von der SVUPP spezifisch für die Bedürfnisse
der pädiatrischen Praxis und der pädiatrischen Notfallstation definiert. SGUM
und SIWF haben ihn geprüft und anerkannt. Das Fähigkeitsprogramm ist unter www.svupp.ch zu finden (Anhang).
Inhaltlich geht es darum, klare Fragestellungen mit Ultraschall zu evaluieren und sie mit
ja/nein zu beantworten. Ein sonografisches „Finetuning“, also detaillierte oder
umfassende Untersuchungen, wird von den Inhabern des FA POCUS nicht erwartet.
Dieses ist in den FA Sonografie, z.B. im Modul Pädiatrie definiert. Das entsprechende Fähigkeitsprogramm kann unter www.svupp.ch oder www.sgum.ch eingesehen werden.

  • Ich möchte POCUS erlernen? Wie gehe ich vor?

    Wir empfehlen einen pädiatrischen Grundkurs der SVUPP. Ein allgemeiner Grundkurs der SGUM bei Erwachsenen ist aber auch möglich. Nach Absolvierung des Grundkurses folgt der POCUS-Kurs, welcher 2 Tage dauert. Am Ende der Ausbildung ist ein Final Teaching zu absolvieren. Neben den Kursen und dem Final Teaching müssten supervisierte und selbstständige Ultraschalluntersuchungen durchgeführt werden (s. auch unten).

  • Wieviele supervisierte Untersuchungen benötige ich? Wie und wo muss ich diese einreichen?

    Grundsätzlich verweisen wir auf das Fähigkeitsprogramm fokussierte Sonographie der SGUM: https://www.siwf.ch/files/pdf20/fa_pocus_d.pdf

    Gemäss diesem müssen insgesamt 200 Ultraschalluntersuchungen durchgeführt werden, davon 100 unter Supervision. Aus Kursen dürfen max. 50 angerechnet werden und die restlichen 50 Untersuchungen müssen auf SVUPP-Exchange eingereicht werden.
    Grundsätzlich müssen die supervisierten Untersuchungen nicht mit Bilder oder Namen eingereicht werden: Es reicht, wenn auf einem Dokument die Anzahl supervisierter Untersuchungen nach Kategorien (Abdomen, Unterbauch, Weichteile, usw.) von einem SVUPP-Tutor schriftlich bestätigt werden.

    Ausnahme: Gemäss Beschluss des SVUPP-Vorstandes vom 08/20 müssen neu Untersuchungen auf SVUPP-Exchange hochgeladen werden. Diese werden von einem SVUPP-Tutor visiert und an die Anzahl supervisierter Untersuchungen angerechnet. Die Bestätigung für die supervisierten Untersuchungen muss dem Antrag zum FA (neben den Kursbestätigungen und dem bestandenen Final Teaching) beigelegt werden. Der Antrag für den FA erfolgt an die Geschäftsstelle: info@svupp.ch

  • Braucht es für den FA POCUS auch ein Final Teaching?

    Nein

  • Kann ich die supervisierten Untersuchungen auch nach den Kursen durchführen?

    Ja. Es bestehen diesbezüglich keine zeitlichen Vorgaben.

  • Muss der FA päd Sono resp. POCUS päd rezertifiziert werden?

    Ja, gemäss Fähigkeitsprogramm alle 5 Jahre. Die Initiative liegt bei den FA-Inhabern. Diese müssen vor Ablauf des FA an die SGUM Antrag auf Verlängerung stellen. Diesbezüglich ist auf www.sgum.ch unter „Fähigkeitsausweise“ ein Dokument mit Informationen zur Rezertifizierung aufgeschaltet resp. auf svupp.ch so zu finden:...

  • Was sind die Auflagen für die Rezertifizierung des FA päd Sono?

    Gemäss Fähigkeitsprogramm Sonographie SGUM, Kapitel 4.2 müssen 35 Stunden von der SGUM anerkannte Fortbildung und 15 Stunden Selbststudium (Fachliteratur, neue Medien) im Verlauf von 5 Jahren absolviert werden. Dazu können Fortbildungskurse gemäss Ziffer 4.3, Hospitationen und Teilnahme an von der SGUM/SSUM anerkannten Qualitätszirkeln angerechnet werden.

  • Was sind die Auflagen für die Rezertifizierung des FA POCUS Pädiatrie?

    Gemäss Fähigkeitsprogramm, Kapitel 6 müssen Innerhalb von 5 Jahren 30 Fortbildungs-Credits (zu 45-60 Minuten) nachgewiesen werden. Davon sind 10 Credits Selbststudium (Fachliteratur, neue Medien wie e-Learning) möglich. 20 Credits müssen von der SGUM anerkannte Fortbildungen sein (z.B. SGUM-Kongress, Dreiländertreffen, an- dere Kongresse mit Ultraschall, SGUM-anerkannte Sonographie-Kurse, Hospitationen und Qualitäts- zirkel). Die Liste der anerkannten Fortbildungsaktivitäten findet sich auf der Website der SGUM. Ver- anstalter ausländischer Fortbildungen sowie Fortbildungen der medizinischen Fachgesellschaften müs- sen angeben, wie viele Credits für die Sonographie relevant sind.