Untersuchungen

Die Bedingungen an die Abbildungen, damit sie dem Standard der SVUPP/Hüftkommission genügen, sind folgende:

  • Zwei Abbildungen pro Hüfte. Ein Bild muss ausgemessen sein, eines nicht. Es müssen allerdings zwei einzeln aufgenommene Bilder sein.
  • Abbildungsmassstab ist mindestens 1:1.7
  • Projektion rechts ap
  • Die Bilder müssen befundet und die Konsequenzen festgelegt sein
  • Und natürlich müssen die Bilder die Brauchbarkeitsprüfung bestehen.
  • Die Bilder dürfen nur noch elektronisch auf SVUPP-Exchange eingereicht werden.
  • Zu den Untersuchungszahlen für die Fähigkeitsausweise: Grundsätzlich werden Untersuchungen anerkannt, die zwischen dem Grundkurs und der Schlussevaluation (bei der Hüftsonographie ist diese Teil des Schlusskurses) durchgeführt wurden. Gut begründete Ausnahmen sind auf Antrag möglich, bspw. Ausbildung im Rahmen von Rotationen.

Liste von Fähigkeitsausweisinhaber (Login nötig)