POCUS Untersuchungen
Achtung gemäss der SGUM müssen alle Untersuchungen, ob supervidiert oder eigenständig durchgeführt, einzeln auf den unten verlinken Dokumenten erfasst werden.
Voraussetzungen für die Untersuchungen:
- Absolvierter Grundkurs
- Es müssen insgesamt 200 Untersuchungen durchgeführt werden, davon 100 unter Supervision.
- Es dürfen KEINE Untersuchungen beim Erwachsenen durchgeführt werden.
- Es gibt keine inhaltlichen Voraussetzungen bezüglich des Umfangs pro Untersuchung.
- Die Untersuchungen (supervidierte, sowie die in Eigenverantwortung) müssen in Bild und mit Befundtext vorliegen. Die SVUPP und die SGUM behalten sich vor dies zu kontrollieren. Diese Regel ist eine Vorgabe des Weiterbildungsprogrammes und liegt nicht in den Händen der SVUPP, sondern des SIWF.
- Inhaber eines anderen FA gibt es aktuell keine Reduktion der erforderlichen Untersuchungen.
- Zu den Untersuchungszahlen für die Fähigkeitsausweise: Grundsätzlich werden Untersuchungen anerkannt, die zwischen dem Grundkurs und der Schlussevaluation (bei der Hüftsonographie ist diese Teil des Schlusskurses) durchgeführt wurden. Gut begründete Ausnahmen sind auf Antrag möglich, bspw. Ausbildung im Rahmen von Rotationen.
Liste der aktuellen Supervisoren/Tutoren/Kursleitern
Abrechnung TARDOC
Die Abrechnung der Ultraschallleistungen wird sich mit TARDOC anpassen.
Der per 1.1.26 gültige Tarif kann unter https://tarifbrowser.oaat-otma.ch/ eingesehen sowie nach Dignitäten (9936 FA Sonographie (SGUM) - Modul Pädiatrie / 9996 FA Point of Care-Ultraschall POCUS (SGUM)) durchsucht werden.
Es sind Eingaben pendent, um die neu für alle zugänglichen Ultraschalleistungen auf TrägerInnen eines Fähigkeitsausweises zu beschränken sowie die Leistungen welche die Dignität FA POCUS erfordern unter den Komponenten des FA POCUS aufzuteilen. Es ist für die SVUPP aktuell nicht absehbar wie sich der TARDOC in den nächsten Jahren genau entwickeln wird. Die SVUPP setzt sich weiterhin für einen fairen und kostendeckenden Tarif ein.